Drei Wochen alt war der Säugling, als der Verurteilte im Februar 2009 mit seinen Misshandlungen begann. Er verbrühte seine Tochter mit einem zu heissen Schoppen, schlug es, bis Rippen und Oberarme brachen und würgte es.
Er habe daran gezweifelt, dass er der leibliche Vater des Kindes sei, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe sich sich in Wut und Eifersucht hineingesteigert, die er am Baby ausliess.
Glücklicher Zufall, dass das Kind nicht gestorben ist
Das Obergericht verurteilte den Mann nun zu 12 Jahren wegen Mordversuches und mehrfacher Körperverletzung. Man könne nicht mehr von einem «leichten Verschulden» sprechen, sagte das Obergericht in seiner Urteilsbegründung. Es sei bloss einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass das Kind nicht gestorben sei.
Das Obergericht erhöhte damit das Strafmass, das es im Februar 2012 festgelegt hatte, um ein Jahr. Auf Geheiss des Bundesgerichts hatte es sich nämlich ein zweites Mal mit dem Fall zu befassen. Für die Richter in Lausanne war klar, dass es sich nicht um versuchte vorsätzliche Tötung handelte, wie das Obergericht es gesehen hatte, sondern um versuchten Mord.