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Rauminstallation «Das Kapital» von Joseph Beuys in den Hallen für Neue Kunst.
Legende: Um diese Rauminstallation dreht sich der langjährige Streit: «Das Kapital» von Joseph Beuys. zvg

Zürich Schaffhausen Hallen für Neue Kunst verlieren vor Obergericht

Eine bittere Niederlage für die Hallen für Neue Kunst in Schaffhausen: Sie müssen die Rauminstallation «Das Kapital» von Joseph Beuys an drei Kunstsammler herausgeben. Das Schaffhauser Obergericht hat eine frühere Beschwerde der Hallen gegen diesen Entscheid abgewiesen.

Der Streit um «Das Kapital» von Joseph Beuys dauert nun seit bald zehn Jahren. Letztlich geht es um die Klärung der Eigentumsverhältnisse. Die Hallen für Neue Kunst und ihr Gründer Urs Raussmüller sind der Ansicht, dass ihnen die Rauminstallation gehört. Nicht einverstanden sind drei Kunstsammler, angeführt von Hans B. Wyss, dem ehemaligen Präsidenten der Stiftung für Neue Kunst. Sie haben nun erneut Recht bekommen. Das Schaffhauser Obergericht bestätigte nämlich ein Urteil des Kantonsgerichts vom März 2010.

Joseph Beuys schuf sein Werk für die Biennale in Venedig. 1984 baute er «Das Kapital» in den Hallen für Neue Kunst in Schaffhausen nochmals auf. Die zweistöckige Installation ist deshalb so zentral für die Hallen, weil sie darin ihren eigentlichen Ursprung haben.

Nun dürfte es ein Fall für das Bundesgericht werden

Axel Plambeck, der heutige Präsident der Stiftung für Neue Kunst, reagiert entsprechend enttäuscht auf das Urteil: «Wir haben es uns anders erhofft», sagt er im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Man überlege sich nun den Weiterzug ans Bundesgericht. Dies hatte man als Notfallszenario schon bei der Niederlage vor dem Kantonsgericht 2010 angekündigt. «Definitiv ist das aber noch nicht.»

Mit dem Weiterzug ans Bundesgericht rechnet Hans B. Wyss als Kläger. Er will sich deshalb zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht weiter darüber äussern, was mit dem «Kapital» bei einer Herausgabe geschehen würde: ob man das Werk überhaupt aus den Hallen nimmt oder unter welchen Bedingungen man es dort belässt. Es gehe in erster Linie um die Klärung der Eigentumsverhältnisse, so Wyss.

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