Die kleine Zürcher Gemeinde war wegen einer schwierigen Familie finanziell belastet worden. Integrationsmassnahmen für die Eltern und die Fremdplatzierung der Kinder hätten das Budget der Gemeinde gesprengt, was eine Steuererhöhung erforderlich machte, klagte damals die Gemeindepräsidentin und ging auf die Barrikaden. Unabhängig davon erachtet die Zürcher Regierung das geltende Kinder- und Jugendheimgesetz als veraltet und schlägt darum ein neues Gesetz vor.
Auch die Finanzierung ist darin neu geregelt. So sollen alle Zürcher Gemeinden die Kosten gemeinsam übernehmen. Je grösser die Gemeinde, desto mehr muss sie bezahlen. Bislang viel der Löwenanteil einer Heimplatzierung auf die Gemeinden. Sie mussten zwei Drittel der Kosten übernehmen.
Keine Mehrkosten für Kanton und Gemeinden
Grundsätzlich ergeben sich keine Mehrkosten für Kanton und Gemeinden, teilt der Regierungsrat mit. Zudem soll der administrative Aufwand für die einzelnen Gemeinden kleiner werden.
Eine grosse Mehrheit der Gemeindevertreter befürwortete in der Vernehmlassung das so genannte Gesamtkosten-Modell, da es unter anderem verhindert, dass kleinere Gemeinden mit aufwändigen Unterstützungsmassnahmen in Zukunft finanziell übermässig belastet werden.
Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz geht nun an den Kantonsrat.