Das Zürcher Verwaltungsgericht hat mit seinem Urteil den Entscheid der Vorinstanz umgestossen. Der Bezirksrat hatte die neuen Betreuungstaxen der Stadt Winterthur noch bewilligt. Jetzt haben die Rekurrenten also doch noch Recht erhalten. Das Verwaltungsgericht kam nämlich zum Schluss, dass die neuen Taxen gegen das Kostendeckungsprinzip verstossen. Damit ist gemeint, dass mit den Erträgen keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen.
Die zweite Instanz wies bei ihrem Entscheid darauf hin, dass bei der Taxenberechnung auch Veränderungen miteinbezogen werden müssten. Etwa, wenn die Personalkosten sinken.
Höhere Tarife sind nicht vom Tisch
Der Winterthurer Stadtrat akzeptiert das Urteil, wie er am Donnerstag mitteilte. Er sei aber weiterhin der Ansicht, dass die bestehende Tarifstruktur in verschiedenen Bereichen angepasst werden müsste. Sozialvorsteher Nicolas Galladé: «Wir sehen nach wie vor Handlungsbedarf und werden mit einem neuen Vorschlag kommen.»