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Ein Zelle mit Matraze und WC.
Legende: Anpassungen seien für die neuen «Klienten» der ZAS keine nötig, sagt die Stadt Zürich. Keystone

Zürich Schaffhausen Hotel Psychi statt Hotel Suff?

Die Zentrale Ausnüchterungsstelle ZAS der Stadt Zürich soll in Zukunft nicht nur Betrunkene aufnehmen, sondern auch psychisch auffällige Personen. So will es die Stadt. Kritiker monieren, die Stadt wolle damit nur die Auslastung verbessern. Die Stadt will davon nichts wissen.

Wer in der Stadt Zürich stark betrunken ist und in der Öffentlichkeit randaliert, landet seit vier Jahren in der Zentralen Ausnüchterungsstelle ZAS. Bis jetzt war die ZAS provisorisch, nun soll sie - neu als Zentrale Ausnüchterungs- und Beratungsstelle ZAB - definitiv werden. Wie die Stadt Zürich sich den Betrieb vorstellt, hat sie in der Weisung ans Parlament definiert. Und dort steht: «Die ZAB soll bei Bedarf ihre medizinischen Dienstleistungen ausbauen. Insbesondere geht es dabei um die Abklärung von fürsorgerischen Unterbringungen.»

Im Klartext: Die Polizei soll in Zukunft auch Personen in die ZAB einliefern dürfen, die sich wegen psychischer Probleme auffällig verhalten. Morten Keller, Chef des stadtärztlichen Dienstes, bestätigt gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» einen Bericht der NZZ: «Wir möchten in einem geschützten Rahmen abklären können, ob diese Menschen in eine Klinik eingewiesen werden müssen oder nicht.» Denn nicht immer sei klar, ob die Betroffenen wirklich psychisch krank, oder unter Einfluss von Drogen stehen.

Psychische Fälle als «absolute Ausnahme»

Die Infrastruktur müsse nicht angepasst werden, betont die Stadt. Trotzdem gibt es bereits Kritik an den Plänen. «Der Stadtrat scheint verzweifelt neue Felder eröffnen zu wollen, um die ZAB auszulasten», sagt Anwältin Manuela Schiller, eine der bekanntesten Kritikerinnen der ZAB. Stadtarzt Morten Keller lässt dies nicht gelten. «Psychisch auffällige Personen sind in der ZAB eine absolute Ausnahme, und dies wird auch so bleiben.»

Ob die Stadt das neue Angebot der ZAB tatsächlich einführen kann, entscheidet das Zürcher Stadtparlament. Denn die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte müssen den neuen Betrieb der ZAB bewilligen.

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