Alle Stadtzürcher Kreise wollen einen Dauerbetrieb der Zentralen Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB). Dies hat die Stadtzürcher Stimmbevölkerung mit einem deutlichen Resultat entschieden: 74'119 sprachen sich für die ZAB aus, 36'655 waren dagegen.
Bürgerliche begrüssen trotz Niederlage das Resultat
Reaktionen auf das Ja zur ZAB
Mit dem Entscheid verlieren sowohl linke als auch rechte Parteien. Insbesondere bei den bürgerlichen Parteien spielte die Kostenfrage eine Rolle: Wer in die Ausnüchterungsstelle gebracht wird, muss sich an den Kosten beteiligen. Diese betragen je nach Aufenthaltsdauer bis zu 600 Franken. Für die bürgerlichen Parteien war das zu gering, schliesslich fallen Kosten von 1'750 Franken an. CVP, FDP und SVP lehnten deshalb die Vorlage ab.
Trotzdem sehen sich die Bürgerlichen nicht als Verlierer. SVP-Gemeinderat Mauro Tuena begrüsst das Abstimmungsresultat trotz der Niederlage: «Eigentlich war nur die AL gegen die Vorlage. Auch wir Bürgerlichen waren der Meinung, die ZAB sei nötig. Wir lehnten die Vorlage primär wegen der Gebührenfrage ab – und das hat nicht gewirkt.»
Entlastung für Notfallaufnahme der Spitäler
Gewinner der Abstimmung sind die Spitäler. Früher landeten stark alkoholisierte Personen in den Notfallaufnahmen der Spitäler, wo dann die Angestellten beispielsweise mit unberechenbaren Betrunkenen zu kämpfen hatten. Gesundheitsdirektorin Claudia Nielsen freut sich deshalb über das Resultat: «Das Gesundheitspersonal muss nun keine Randalierenden oder Leute im Rausch mehr betreuen. Die Notfallstationen können somit für die 'richtigen' Patientinnen und Patienten da sein.»
Auch Richard Wolff, Vorsteher des Polizeidepartements der Stadt Zürich, ist froh über das Resultat: «Die ZAB entlastet auch die Polizistinnen und Polizisten, die auf den Regionalwachen arbeiten.» Bislang wurden stark alkoholisierte Personen oder solche im Drogenrausch auch in den Regionalwachen untergebracht.
Nun werden sie definitiv in der ZAB untergebracht und medizinisch betreut: Vier Jahre lang lief die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAB) in einem Pilotbetrieb. Mit dem Ja zur Vorlage geht die ZAB nun per 1. April 2015 in den definitiven Betrieb über.