Im Januar 2014 entdeckten Schülerinnen in einer Umkleidekabine eine Kamera in einer präparierten Kindertasche. Ein Lehrerpraktikant soll diese dort platziert haben. Die Polizei wurde eingeschaltet und Abklärungen ergaben, dass der Mann noch weitere Kinder gefilmt haben soll. Laut Anklageschrift soll der heute 42-jährige Mann eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erhalten.
Dieser Fall hat aber nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Folgen hat er auch für die Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Zürich, an welcher der Mann zur Tatzeit in Ausbildung war. Wie Rektor Walter Bircher gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» erklärt, müssen neu alle Studierenden - auch solche mit Lehrerpatent aus einem anderen Kanton - einen Strafregisterauszug vorweisen. Der mutmassliche Täter war nämlich bereits Lehrer in einem anderen Kanton und wurde deshalb nicht überprüft. «Wir gingen immer davon aus, dass in solchen Fällen bereits eine Abklärung stattgefunden hat», so Bircher.
Die Vorgeschichte
Restrisiko bleibt
Diesen Fall hätte diese zusätzliche Überprüfung aber nicht verhindert. Einen Strafregistereintrag erhält eine Person nur, wenn sie verurteilt ist. Dies war beim mutmasslichen Täter jedoch nicht der Fall. Walter Bircher sagt dazu: «Ein Restrisiko bleibt immer.» Aber Praktikanten hätten immer auch Mentorinnen oder Mentoren an ihrer Seite, die aufmerksam beobachten würden, wie sich ein angehender Lehrer im Umgang mit Kindern verhält. Da sei man an der PH Zürich sensibilisiert.