Damit Privatschulen im Kanton Zürich eine Bewilligung erhalten, müssen sie den Unterricht so gestalten und organisieren, dass die Ziele des Lehrplans erreicht werden können. Sie müssen eine gleichwertige Bildung vermitteln wie die öffentliche Volksschule.
«Es geht darum, dass die Schulen den Anschluss an die öffentlichen Bildungsinstitutionen gewährleisten», sagt Marion Völger, Chefin des Zürcher Volksschulamtes. Bei der Überprüfung sei es nicht darum gegangen, eine Schule zu schliessen, sondern um die Gleichbehandlung aller privaten Schulen.
Die Überprüfung des Kantons zeigt nun, dass in einzelnen Schulen Verbesserungen nötig sind. So bieten einige von ihnen immer noch keinen Französisch- oder Englischunterricht sowie zu wenig Sportlektionen an.
Schulen dürfen religiöse Schwerpunkte setzen
Beim Fach Mensch und Umwelt bestehe zudem Optimierungspotenzial. Die Bildungsdirektion hat den betreffenden Schulen deshalb weitere Auflagen erteilt. Bis zum Schuljahr 2017/18 haben sie Zeit, diese zu erfüllen.
Kritisiert wird gemäss Völger der Umfang und nicht die Art und Weise wie unterrichtet wird. «Im Grossen und Ganzen erfüllen die überprüften Schulen und Kindergärten die Lernziele», sagt die Chefin des Volksschulamtes. Es sei den Schulen und Kindergärten auch erlaubt, religiöse Schwerpunkte zu setzen.