Die Kulturförderung sei unübersichtlich und verlange nach mehr Transparenz. So erklärte FDP-Kantonsrätin Beatrix Frey-Eigenmann den gemeinsamen Vorstoss von Freisinn und Grünen zur Neuregelung der Kulturförderung. Er verlangt, dass staatliche Mittel an kulturelle Projekte oder Institutionen künftig nur noch dann verwendet werden können, wenn eine ausdrückliche Rechtsgrundlage dafür besteht. Eine solche gibt es beim Zürcher Opernhaus und beim Theater für den Kanton Zürich. Die übrige Kultur – kleinere Bühnen etwa oder Festivals – soll also nicht mehr aus Steuer-, sondern aus einem Kulturfonds bezahlt werden, der ausschliesslich aus Lotteriegeldern gespiesen wird.
Trotz grossen Vorbehalten sprachen sich die Grünliberalen für die Prüfung eines solchen Kulturfonds aus. Es müsse aber sichergestellt werden, dass auch weiterhin Gelder für andere Anliegen, zum Beispiel für ökologische Projekte vorhanden seien.
Auch nicht begeistert zeigte sich die SP von der Kulturfonds-Idee. Eigentlich gehöre die Kulturförderung in die Verantwortung des Staats, argumentierten die Sozialdemokraten. Trotzdem unterstütze man das Postulat, um dem Regierungsrat den Auftrag zu einer grundsätzlichen Neuformulierung der Kulturförderung zu geben.
Solche Finanzierung ist und bleibt eine Lotterie.
Die Alternative Liste hingegen hielt nichts vom Kulturfonds. Die Kulturgelder gehörten ins ordentliche Budget, Kultur sei eine Staatsaufgabe. Auch die SVP lehnte den Vorstoss ab. Sie befürchtet, die Möglichkeiten des Parlaments, auf die Vergabe der Gelder einzuwirken, werde dadurch erheblich eingeschränkt. BDP, CVP und EDU sprachen sich ebenfalls dagegen aus.
«Ergebnisoffener Prozess»
Schliesslich überwies das Kantonsparlament den ursprünglich als Motion eingereichten Vorstoss in der weniger verbindlichen Form des Postulats mit 95 zu 77 Stimmen an den Regierungsrat. Laut Regierungsrätin Jacqueline Fehr wird die Kantonsregierung aufgrund einer Studie zur Kulturförderung nun einen «ergebnisoffenen Prozess» anstossen.