Das Stimm- und Wahlrecht müsse sich nach dem Wohnort und der Betroffenheit richten, nicht nach der Staatsangehörigkeit, findet die AL. Sie fordert darum mit ihrer Initiative, dass Ausländerinnen und Ausländer in Schaffhausen politisch mitbestimmen können. Bedingung ist, dass sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton leben und eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben.
Kein Stimmrecht ohne Schweizer Pass
Für ihr Anliegen fand die AL nur die Unterstützung der SP. Die Mehrheit des Schaffhauser Kantonsrates ist der Meinung, wer mitbestimmen will, soll sich einbürgern lassen. Der Kantonsrat empfiehlt den Stimmberechtigten deshalb mit 41 zu 17 Stimmen ein Nein zur Initiative und macht auch keinen Gegenvorschlag.
Die Initiative muss dem Volk innerhalb von sechs Monaten zur Abstimmung unterbreitet werden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Schaffhauser Stimmberechtigten zur Frage des Ausländerstimmrechts Stellung nehmen müssen. 2001 lehnten sie die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ab.