Obwohl das Zweiklassensystem auf dem Papier nicht mehr gilt, dürfen B-Taxis nur dann vor dem Bahnhof Fahrgäste einladen, wenn keine A-Taxis vor Ort sind. Der Rekurs, der die Umsetzung der neuen Taxiverordnung verhindert, kommt von Winterthurs grösstem Taxiunternehmer Thomas Schönenberger. Er wehrt sich nach eigener Aussage jedoch nicht gegen die Abschaffung der A- und B-Lizenzen. Er protestiere vielmehr dagegen, dass die Taxiverordnung nur noch fünf Fahrzeuge pro Firma gestatte. Damit richte sich die Verordnung direkt gegen ihn.
Auch wenn er den Volkswillen damit arg missachtet, Schönenberger zieht seinen Rekurs nicht zurück. Dass der Winterthurer Bezirksrat das Rekursverfahren nach sieben Monaten noch immer nicht abgeschlossen hat, erklärt Bezirksratspräsident Meinrad Schwarz mit der langwierigen schriftlichen Abwicklung zwischen den Parteien, also Schönenberger und Stadtrat. Stadträtin Barbara Günthard wiederum weist Vorwürfe zurück, wonach die Stadt das Verfahren verzögere: «Die Stadt kann nichts unternehmen, Justiz und Politik sind in unserem System klar getrennt.»
Geht Rekurrent bis vor Bundesgericht?
Laut Bezirksrat soll das Urteil im Rekursverfahren zur Taxiverordnung frühestens im April folgen. Rekurrent Thomas Schönenberger hat allerdings schon angekündigt, das Urteil gegebenenfalls bis vor Bundesgericht weiterzuziehen. Kommt es soweit, bleibt Winterthurs Taxiverordnung noch Jahre ausser Kraft.