Blockflöte spielen, Gitarre zupfen oder gemeinsam singen - für den Zürcher Regierungsrat ist die musikalische Bildung der Schülerinne und Schüler ein zentrales Anliegen. Deshalb soll sie gesetzlich verankert werden. «Man gibt den Musikschulen mehr Gewicht durch die Integration in die öffentliche Bildung», erklärt Urs Bühler, stellvertretender Chef vom Hochschulamt des Kantons Zürich.
Damit verbunden sind auch ein paar Neuerungen. Unter anderem wird geregelt, wer vom Musikunterricht profitieren darf. Das heisst es zum Beispiel, dass die Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich wohnen müssen. Oder dass sie nur bis zum vollendeten 20. Altersjahr oder bis zum Abschluss der Erstausbildung teilnehmen dürfen.
«Drei Prozent ist zu wenig»
Am meisten Diskussionen dürfte jedoch der Punkt der Finanzierung auslösen. Da hält die Zürcher Regierung fest, dass alles beim Alten bleibe. Die Eltern übernehmen maximal 50 Prozent der Kosten, der kantonale Beitrag beträgt drei Prozent. Den Rest entfällt auf die Gemeinden. Für den Präsidenten des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich, Jörg Kündig, ist das «krass». In der Vernehmlassung sprach der Kanton nämlich noch von einer Kostenbeteiligung von zehn Prozent. Bereits diesen Betrag erachteten die Gemeinden als zu gering. «Es kann nicht sein, dass man einmal mehr den Gemeinden vorschreibt, was sie zu tun haben und dass sie es auch finanzieren müssen».
Als nächstes kommt dieser Gesetzesentwurf in den Kantonsrat. Da dürfte vor allem die Frage der Finanzierung für lange Diskussionen und viel Kritik sorgen.