Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Artikel des Zürcher Polizeigesetzes gestrichen wird. Die bisherige Zürcher Praxis, dass es für verdeckte Ermittlungen in Internetforen und Chatrooms keine richterliche Bewilligung braucht, widerspreche der Verfassung, so das Gericht.
So wie beim Abhören von Telefongesprächen soll auch die Überwachung von nicht öffentlicher Kommunikation im Internet von einem Richter bewilligt werden müssen. Ausserdem müssen die Betroffenen nach der Massnahme darüber informiert werden.
Kanton Zürich bleibt gelassen
Am Mittwochnachmittag kommentierte der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) vor den Medien das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts. Von einem Rückschlag für die verdeckten Ermittlungen im Internet wollte er nicht sprechen: «Es ist weiterhin möglich, verdeckt in Internet-Chatrooms zu ermitteln.»
Das Bundesgericht habe den entsprechenden Paragraph ausdrücklich gestützt. Der Kanton Zürich werde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichts abwarten und dann entscheiden, wie er mit dem Urteil umgehe, so Fehr weiter.