Der sogenannte Sonderprivatauszug kann aufschlussreicher sein als der gewöhnliche Strafregisterauszug. Im Strafregisterauszug sind etwa laufende Verfahren nicht aufgeführt. Auch Massnahmen wie ein Kontaktverbot mit Kindern sind nicht ersichtlich. Diese Lücke füllt der Sonderprivatauszug. Das Zürcher Volksschulamt hat Anfang Februar alle Schulen im Kanton angewiesen, bei künftigen Anstellungen zwingend auch einen Sonderprivatauszug zu verlangen.
Auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bestätigt Amtschef Martin Wendelspiess die neue Weisung. Die Massnahme lohne sich, auch wenn für Bewerberinnen und Bewerber dadurch ein zusätzlicher Aufwand entstehe, sagt Wendelspiess. Die Schulgemeinden sollen das zusätzliche Dokument aber erst dann verlangen, wenn sie Kandidierende definitiv einstellen möchten. Die neue Weisung des Volksschulamts gilt übrigens auch für Lehrkräfte, die innerhalb des Kantons Zürich die Schulgemeinde wechseln.
Wenn es um sexuelle Übergriffe geht, müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um Kinder zu schützen.
Der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV unterstützt die Neuerung. Wer eine Anstellung als Lehrer wolle, müsse sich seiner besonderen Verantwortung Minderjährigen gegenüber bewusst sein. Die Sicherheit der Kinder stehe über allem, pädophile Lehrer dürfe es einfach nicht geben. ZLV-Präsidentin Lilo Lätzsch: «Wir wollen keine solchen Lehrer an der Schule.»
Kanton Schaffhausen will nachziehen
Das neue Vorgehen der Zürcher Schulen könnte sich auch in anderen Kantonen durchsetzen. So zeigt sich etwa das Schaffhauser Erziehungsdepartement interessiert. Departementssekretär Roland Moser: «Hier hätten wir ein Instrument, das nützliche Hinweise liefern könnte.» Das Thema werde noch im Februar ein erstes Mal behandelt. Bis jetzt stützen sich die Schaffhauser Schulen bei Neuanstellungen von Lehrpersonen vor allem auf die «schwarze Liste» der Erziehungsdirektorenkonferenz und auf Referenzen früherer Arbeitgeber ab.