Das Kantonsspital Winterthur (KSW) soll von einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt werden. Der Zürcher Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Ziel davon sei es, die Leistungsfähigkeit des KSW in der Gesundheitsversorgung des Kantons Zürich langfristig zu sichern, teilt der Regierungsrat mit.
Kanton behält das Grundstück
Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sei garantiert, dass das KSW seine sehr gute Stellung bewahren könne. Der Spitalstandort Winterthur werde unabhängig von den künftigen Entwicklungen nicht in Frage gestellt. Der Kanton bleibt ausserdem Eigentümer der Grundstücke des Spitals. Die Aktiengesellschaft erhält ihrerseits in einem Baurecht die Verfügungsgewalt über die Bauten.
Kritik und Skepsis
Die Linke übt harsche Kritik an den Plänen des Regierungsrates. Damit werde der Weg in die Privatisierung des Spitals geebnet, meint die SP und droht mit dem Referendum. Die Umwandlung in eine privatrechtliche AG ebenfalls nicht akzeptieren wollen die Gewerkschaft VPOD und die Alternative Liste. Es sei zwar legitim, dem Spital mehr unternehmerische Handlungsfreiheit zu geben, findet die AL. Es brauche aber Regelungen, damit das Spital im Besitz des Kantons bleibe.
Auch bei der Stadt Winterthur ist man skeptisch. Ob ausgerechnet eine Aktiengesellschaft die geeignete Form sei, um die Gesundheitsversorgung der Region Winterthur aufrecht zu erhalten, da habe er seine Fragezeichen, sagt Gesundheitsstadtrat Nicolas Galladé. Eine Beteiligung der Stadt an der KSW AG stehe nicht zur Diskussion.