Die Kindergärtnerinnen im Kanton Zürich fordern mehr Lohn. Gegenüber dem Kanton Zürich machten sie geltend, dass sie beim Lohn diskriminiert werden. Unterstützt wurden die Kindergärtnerinnen von drei verschiedenen Lehrerverbänden. Dazu gab es im Frühjahr eine Verhandlung vor der Schlichtungsbehörde. Eine Einigung kam nicht zustande, die Schlichtungsbehörde gab jedoch den Kindergärtnerinnen Recht.
Anpassung des Lohns ist gerechtfertigt
Die Schlichtungsbehörde kam zum Schluss, dass die Kindergärtnerinnen in den vergangenen Jahren sehr viele neue Aufgaben übernehmen mussten. Deshalb müsse auch der Lohn angepasst werden. Die Schlichtungsbehörde gab den Ball damit der Zürcher Regierung weiter. Diese hat nun die Lohnanpassung abgelehnt mit der Begründung, es bestehe keine Lohndiskriminierung.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Die Kindergärtnerinnen und die Verbände akzeptieren diesen Entscheid der Regierung nicht. Sie wollen deshalb vor das Verwaltungsgericht und hoffen, ihre Lohnforderung durchsetzen zu können.
Für den Regierungsrat dürfte dieser Weiterzug nicht überraschend kommen. Bereits nach den Verhandlungen bei der Schlichtungsbehörde sagte der Regierungsrat, dass er eine Klärung vor dem Verwaltungsgericht begrüssen würde.