Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts bleibe dem Kinderspital wohl nichts anderes übrig, als die Zahl der Stellen aufzustocken, sagt Direktor Markus Malagoli gegenüber dem «Regionaljournal». Wie viele neue Stellen das Kinderspital schaffen will, ist aber noch unklar. «Das verursacht wieder Mehrkosten im Gesundheitswesen.» Kosten, die niemand übernehmen wolle. Man werde deshalb genau analysieren müssen, was wo finanziert werden könne.
Das Urteil stösst Malagoli insofern sauer auf, weil die Assistenzärzte übers Jahr gesehen gar nicht über 50 Stunden pro Woche arbeiten, da sie die geleisteten Überstunden kompensieren konnten. Diese Regelung ist mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes nun nicht mehr möglich.
Die Spielregeln gelten auch für das Kinderspital
Das Zürcher Verwaltungsgericht war im Juli zum Schluss gekommen, dass das Kinderspital wegen der Arbeitszeiten ihrer Assistenzärzte gegen das Arbeitsgesetz verstösst. Statt maximal 50 Wochenstunden und maximal sechs Tage am Stück sind die jungen Ärzte am «Kispi» häufig länger im Dienst. Das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit wies das Spital in einer Verfügung an, die Regeln umgehend einzuhalten, was das «Kispi» aber ablehnte. Es wehrte sich vor dem kantonalen Verwaltungsgericht gegen die Anordnungen der Behörden - ohne Erfolg.
Das Zürcher Kinderspital will das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen zu langer Arbeitszeiten der Assistenzärzte nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Die Erfolgschancen seien zu gering, sagte Spitaldirektor Markus Malagoli.