Der Kauf der Regionalfluggesellschaft Air Littoral wurde im September 1998 besiegelt: Die Swissair zahlte 124 Millionen Franken. Ziel der Swissair-Manager war, die kleine Flotte als Zulieferer am Drehkreuz Zürich zu nutzen. Für Karl Wüthrich, den heutigen Liquidator der SAir Group AG, hat die Konzernleitung mit dem Kauf der Air Littoral aber ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Die Air Littoral sei ein «wertloses Sanierungsobjekt» gewesen, lautet sein Vorwurf.
Riskant, aber nicht sorglos
Wüthrich verklagte deshalb 18 Verwaltungsräte und zwei Konzernleitungsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht. Das Zürcher Handelsgericht teilt diese Ansicht aber nicht. Das geht wie aus dem Urteil hervor, über das der «Blick» berichtete. Der Kauf sei zwar «eher teuer» und «nicht ohne Risiko» gewesen, schreibt das Gericht in seinem 100-seitigen Urteil. Es bezeichnet die Akquisition aber als vertretbar und plausibel.
Der Ausbau der Position im französischen Markt habe grundsätzlich dem eingeschlagenen Weg der Swissair entsprochen. Den Beklagten könne daher keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden. Die ehemalige Swissair-Konzernspitze erhält nun je rund 200'000 Franken aus der Liquidationsmasse, als Entschädigung für den Anwalt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr Erfolge als Misserfolge
Swissair-Liquidator Karl Wüthrich kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob er das machen wird, konnte er auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» noch nicht sagen. Neben dem jüngsten Misserfolg und einiger weiterer negativen Gerichtsentscheiden habe er mit seiner Arbeit aber auch schon viel erreicht, sagt Wüthrich. Er geht davon aus, dass bis Ende des ganzen Liquidationsverfahrens bis zu 17 Prozent des geschuldeten Geldes an die Gläubiger zurückfliesst.