Laut Gericht dürfte es sich um das erste Urteil in einem ordentlichen Verfahren um Datenherausgabe im Zusammenhang mit dem Steuerstreit handeln. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Keine «systemrelevante» Bank
Um welche Bank es sich handelt, gab das Gericht nicht bekannt. Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Urteil ist es eine «Schweizer Tochtergesellschaft einer grossen Auslandbank», die jedoch für die Schweiz nicht «systemrelevant» sei. Sie gehöre in die so genannte Kategorie 2. Das sind laut Gericht Banken, die Grund zur Annahme haben, dass sie gemäss US-Recht Steuerdelikte begangen haben.
Das Finanzinstitut möchte mit der US-Steuerbehörde ein Non-Prosecution Agreement (NPA) abschliessen, also eine Vereinbarung über einen Anklage-Verzicht. Voraussetzung dafür ist die Lieferung von Daten von Mitarbeitenden, die zwischen August 2008 und Dezember 2014 Konten mit Werten von mehr als 50'000 US-Dollar von US-Bürgern, Einwohnern der USA oder US-Unternehmen betreuten. Sie komme deshalb um die strittige Datenlieferung nicht herum, macht die Bank geltend. Für die ehemalige Mitarbeiterin sei dies ohne Risiko. Sie habe eine untergeordnete Rolle gespielt. Zudem rechtfertige sich die Datenlieferung durch das öffentliche Interesse daran.
Die Frau sieht das ganz anders. Sie hat deshalb gegen die Herausgabe der Daten geklagt. In dieser sieht sie eine unzulässige Datenverarbeitung ohne überwiegendes öffentliches Interesse. Auf ihr Privat- und Berufsleben dagegen hätte sie schwer wiegende Auswirkungen. Das Gericht stuft die Wahrscheinlichkeit einer Anklageerhebung gegen die Bank als gering ein. Die Klägerin sei «ein kleiner Fisch» gewesen. Die US-Behörde würde die Bank kaum als unkooperativ einstufen, wenn sie die Daten nicht liefere - umso weniger, als sie sich ja in Gerichtsverfahren darum bemüht habe. Eine Anklageerhebung wäre laut Gericht «völlig unverhältnismässig».