Sie ist die letzte Chance für abgewiesene Asylbewerber oder Sans-Papiers: Die neunköpfige Härtefallkommission in welcher Juristen, die kantonale Fachstelle für Integrationsfragen, die Kirchen, Hilfswerke und Gemeinden vertreten sind. Denn die Kommission prüft nur Fälle, in denen der negative Entscheid des Migrationsamts auf rechtlichem Weg nicht anfechtbar ist.
Die Kommission untersucht dann, ob es besondere Gründe gibt, um jemanden trotzdem ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Ein Grund kann zum Beispiel eine besonders erfolgreiche Integration sein, ein anderer, wenn Kinder betroffen sind. In den meisten Fällen teilt die Kommission jedoch die Einschätzung der Amtsstelle.
Hüst und Hott mit der Härtefallkommission
Die Kommission war 2002 vom Kantonsrat abgeschafft und 2008 vom damaligen CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein wieder eingeführt worden. Denn Fälle von abgewiesenen, gut integrierten Ausländern hatten immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Weihnachten 2008 hatten zudem rund 150 Sans-Papiers in der Zürcher Predigerkirche auf ihre Situation aufmerksam gemacht.
Die SVP ist grundsätzlich nicht damit einverstanden, dass ausgerechnet Asylbewerber nach einem abgeschlossenen Rechtsverfahren noch einmal «eine Zusatzschlaufe drehen dürfen», wie es SVP-Fraktionschef Jürg Trachsel gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» formuliert.
Esther Guyer, Fraktionschefin der Grünen, teilt diese Meinung nicht. Die Härtefallkommission habe viel bewirkt: «Die Entscheide, die nach der zusätzlichen Abklärung gefällt werden, haben eine grössere Akzeptanz.»
Das Zürcher Stimmvolk entscheidet am 14. Juni über die Vorlage.
(kerf; Regionaljournal Zürich Schaffhausen; 17:30 Uhr)