75 Tagessätze zu 120 Franken, bedingt: So lautet das Urteil des Bezirksgerichts Uster. Mit seinen Äusserungen über Twitter habe der Mann die Existenzberechtigung der muslimischen Glaubensgemeinschaft in krasser Weise verneint.
Aussage verweigert
Die verhängnisvolle Twitter-Botschaft wurde im Juni 2012 platziert. Der Verurteilte hatte sich zuerst darüber aufgeregt, dass es auch in der Schweiz Muslime gebe, die Frauen schlagen würden, wenn sie den Sex verweigern würden.
Kurze Zeit später verbreitete der Mann einen Tweet, in dem er schrieb: «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht... diesmal für Moscheen.» Der Twitterer, der wegen dieser Äusserungen unter anderem seinen Job als Schulpfleger verlor, verweigerte vor Gericht jede Aussage.
Ob der Mann das Urteil des Bezirksgerichts akzeptiert, ist noch offen. Sein Verteidiger erklärte nach der Urteilseröffnung, zuerst müsse die Begründung genau geprüft werden.