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Zürich Schaffhausen Kulturlandinitiative: «Keine Einbalsamierung des Kantons Zürich»

Die Umsetzung der Kulturlandinitiative ist einen Schritt weiter. Der Regierungsrat hat seine Ideen dazu präsentiert. Unter anderem verlangt er, dass wertvolle Landwirtschaftsflächen, die eingezont werden, eins zu eins kompensiert werden.

Was darf man, was darf man nicht? Seit der Annahme der Kulturlandinitiative im Juni 2012 sind viele Fragen offen. Darf das Eishockeystadion in Zürich Altstetten gebaut werden, wie sieht es mit dem Museum der Fifa aus?

Nun hat der Regierungsrat präsentiert, wie er sich die Umsetzung der Kulturlandinitiative vorstellt. So verlangt er, dass jede wertvolle Landwirtschaftsfläche, die eingezont wird, eins zu eins kompensiert wird. Zudem sollen die Gemeinden verpflichtet werden, verbindliche Richtpläne zu Siedlung und Landwirtschaft zu erarbeiten.

Zürich muss attraktiv bleiben

Der zuständige Regierungsrat Markus Kägi erinnerte bei der Präsentation aber daran, dass die Entwicklung des Kantons nicht nur unter dem Blickwinkel betrachtet werden darf, ob ein Stück Boden landwirtschaftlich wertvoll ist oder nicht. Vielmehr müsse man verschiedene Interessen abwägen. «Wir wollen keine Einbalsamierung des Kantons», erklärte Markus Kägi dem Regionaljournal. Ausserdem wird der Schutz der Landschaft nicht im Richtplan verankert, weil er bereits im Planungs- und Baugsetz festgehalten ist.

Eishockeystadion nicht betroffen

Anders als befürchtet, sind viele Projekte von der Umsetzung der Kulturlandinitiative nicht betroffen. Beispielsweise ändert sich nichts am geplanten Eishockeystadion, obwohl deswegen Schrebergärten abgebaut werden. Auch an den Stadt Zürcher Schul- und Wohnprojekten ändert sich nichts.

Kritik der Initinanten

Die Grünen, die Initianten der Kulturlandinitiative, sind enttäuscht. Die Vorschläge der Regierung seien gut für die Zukunft, es gehe aber darum, jetzt handeln zu können. Und dafür müsse der Schutz der Landschaft im Richtplan verankert werden.

Mitte Juni entscheidet der Kantonsrat

Ab Montag können sich die Betroffenen zur Umsetzungsvorlage des Regierungsrates äussern. Mitte Juni soll die Vorlage dann dem Kantonsrat unterbreitet werden.

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