Es ist nicht das erste Mal, dass im Kanton Zürich Laserpointer als Waffe eingesetzt wurden. In den letzten Jahren kam es, zum Beispiel an Fussballspielen, immer wieder zu Laserblendungen, auch gegen Sanitäter und Polizisten.
Die Zürcher Polizeien warnte deshalb bereits im letzten Dezember vor Laserpointer-Attacken und machte mit einer Präventionskampagne auf die Gefährlichkeitaufmerksam. Blendungen mit Laserpointern können zu schwersten Augenschäden führen, bis hin zur Erblindung.
Laserpointer unterstehen dem Waffengesetz
An der Street-Parade trat das Phänomen nun zum ersten Mal in dieser Häufung auf. Die Ermittlungen der Polizei zeigten bis jetzt keinen Erfolg. Wer jemanden mit einem starken Laserpointer blendet und erwischt wird, muss sich wegen Körperverletzung verantworten. «Laserpointer ab der Stärkeklasse 3 stehen unter dem Waffengesetz», sagt Marco Bisa von der Stadtpolizei Zürich gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Verbot ist politisch umstritten
Obwohl der Handel mit starken Laserpointern in der Schweiz verboten ist, ist es der Besitz und der Einsatz bis jetzt jedoch nicht. Im Nationalrat fordern Politiker schon seit Längerem ein völliges Verbot von staken Laserpointern (siehe Box).
Im Zürcher Kantonsrat habe eine solche Forderung hingegen wenig Chancen: «Diese Verbotitis ist hier zurzeit nicht mehr im Trend», glaubt SVP-Kantonsrätin Barbara Steinemann, die Präsidentin der vorberatenden Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit.