Das Kantonsgericht hatte die junge Frau in erster Instanz wegen Mord an ihrem Vater und versuchtem Mord an der Mutter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung legten jedoch Berufung dagegen ein.
Zwei verschiedene Angriffe auf die Eltern
Das Obergericht qualifizierte die Tat nun ebenfalls als Mord und Mordversuch. Es wertete die Angriffe auf die Eltern als zwei separate Tötungsattacken – dies im Gegensatz zum Kantonsgericht. Nach dem Angriff auf den Vater habe der Bruder seiner Schwester das Messer abgenommen.
Während der Bruder per Telefon Hilfe anforderte, nahm die Schwester das Messer wieder an sich und ging auf die Mutter los. Das Schaffhauser Obergericht verschärfte die Strafe darum und verurteilte die Frau zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer stationären therapeutischen Massnahme.
Das Gericht attestierte der Verurteilten eine «überaus egoistische und gefühlskalte Gesinnung». Es gebe für diese Tat keine nachvollziehbaren Gründe, hiess es bei der Urteilseröffnung. Die Angeklagte habe ihre Tat konsequent und heimtückisch umgesetzt. An diesem Morgen im Juli 2011 war die damals 21-Jährige in die noch dunkle Wohnung ihrer Eltern geschlichen und hatte den auf dem Sofa schlafenden Vater mit 17 Stichen – unter anderem in den Hals – getötet.
Keine Reue
Der Verteidiger der Angeklagten hatte vor dem Obergericht eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung verlangt, was mit 10 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden sei. Seine Mandantin habe aus Hilflosigkeit und Verzweiflung sowie aus einer schweren persönlichen Bedrängnis heraus gehandelt – nicht aber aus Mordlust.
Die 24-Jährige zeigte auch im Berufungsprozess keine Reue. «Ich finde nicht gut, dass es so weit hat kommen müssen», sagte sie vor Gericht. Aber die Tat an sich bedauere sie nicht. Ihr Vater habe sie «heruntergemacht, beleidigt und gelegentlich geschlagen» und die Mutter habe dem nichts entgegengesetzt.