Vor vier Jahren hat die 65-jährige Frau ihren ehemaligen Lebenspartner aus einem Pflegeheim in Seuzach geholt und nach Indien an einen Billig-Pflegeplatz verfrachtet. Der 74-jährige Mann war dement und pflegebedürftig. Kurz darauf verstarb der Mann. Das Bezirksgericht Winterthur hatte die Frau nach diesem Vorfall wegen Aussetzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Der Frau war vorgeworfen worden, ihr sei es nur ums Geld gegangen.
Die Verurteilte zog das Urteil ans Obergericht weiter. Dieses verschärfte nun das Urteil der Vorinstanz und verurteilte die Frau wegen Entführung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von vier Jahren.