«Wer einen Leichnam verunehrt oder öffentlich beschimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft», heisst es im Schweizerischen Strafgesetzbuch unter «Störung des Totenfriedens». Ein ehemaliger Mitarbeiter und eine Praktikantin der Universität Zürich sollen diesen Totenfrieden gestört haben. Sie haben mit Leichenteilen posiert und diese Fotos mit Kommentaren versehen auf die Social Media-Plattform Instagram geladen.
Als der Fall Anfang August publik wurde, kündigte die Universität Zürich an, sie überlege sich rechtliche Schritte. Doch die Universität kann nichts unternehmen. «Arbeitsrechtlich können wir nichts tun, denn die beiden Angestellten arbeiten nicht mehr bei uns», sagt Mediensprecherin Nathalie Huber.
Stattdessen wird nun die Polizei aktiv. «Wir haben Abklärungen wegen Störung des Totenfriedens eingeleitet», bestätigt Werner Benz, Kommunikationschef der Zürcher Kantonspolizei gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Die Polizei ermittelt ohne Anzeige der Universität, denn die Störung des Totenfriedens ist ein Offizialdelikt. Weitere Details zum Fortschritt der Ermittlungen gab die Polizei nicht bekannt.