Beim Streit zwischen der Stadt und der Baufirma Implenia geht es um Mehrkosten in der Höhe von über 20 Millionen Franken. Sie sind beim Bau des Stadions entstanden, weil die Stadt Zürich knapp 1400 Änderungswünsche eingebracht hat.
Implenia stellt sich auf den Standpunkt, dass die Stadt Zürich diesen Betrag zu bezahlen habe. Die Stadt sagt, diese Mehrkosten seien mit dem Vertrag bereits vergütet.
Das Zürcher Obergericht gab der Stadt Zürich Recht, welche das Stadion bestellt hatte. Fehler und Lücken in den städtischen Ausschreibungsunterlagen seien keine Berechtigung, im Nachhinein zusätzliche finanzielle Forderungen zu stellen, hielt es fest. Es sei an Implenia gewesen, vorgängig die Ausschreibungsunterlagen für den Stadionbau genau zu prüfen.
Implenia will Klarheit für die ganze Branche
Implenia will dieses Urteil nicht akzeptieren und reicht Beschwerde ein vor Bundesgericht. Die Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn sei nicht nur für Implenia, sondern für die ganze Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung, begründet das Unternehmen den Gang nach Lausanne. Der Entscheid der höchsten Instanz soll Klarheit in dieser Frage schaffen.