Das Vorgehen der Zürcher Polizei auf dem Binz-Areal finde er vertretbar, sagt Markus Mohler im Interview mit dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Es braucht eine sorgfältige Abwägung
Unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismässigkeitsprinzips müssten verschiedene Aspekte gewichtet werden, gibt Mohler zu Bedenken. Zum Beispiel der Schutz des Eigentums oder, auf der anderen Seite, die Versammlungsfreiheit. Darüber hinaus müssten auch die Konsequenzen bedacht werden, die ein Eingreifen der Polizei auslösen könne: «Da muss sich die Polizei fragen, ob das öffentliche Interesse grösser ist als die Gefahr von möglichen Ausschreitungen mit grossen Sachbeschädigungen und Verletzten.»
Die Polizei ist nicht machtlos
Obwohl die Besetzer wie vereinbart am Sonntag das Areal räumten, wurde Kritik laut, die Stadt und die Polizei seien machtlos. Das stimme nicht, hält Mohler dem entgegen: «Die Polizei ist auf keinen Fall machtlos.» Aber: In Rechtsstaaten wie der Schweiz sei die staatliche Macht begrenzt.
Es kommt nicht nur auf das Ziel an, sondern auch auf den Weg, der dorthin führt.
Chronologie der Binz-Besetzung
Als ganz einfacher Vergleich sei hier das Sprichwort angebracht: «Man soll nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.» Ein Präjudiz sei mit dem Vorgehen der Polizei überdies nicht geschaffen worden, sagt Mohler. «Die Stadt und die Polizei werden mit einem solchen Vorgehen nicht erpressbar.» Die Polizei sei im Rahmen der Rechtsordnung auch in Zukunft völlig frei, wie und wann sie den rechtmässigen Zustand wieder herstellen wolle.
(Regionaljournal Zürich Schaffhausen; 17:30 Uhr)