Die neue Gesetzgebung bietet der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde, KESB - der früheren Vormundschaftsbehörde - viel mehr Möglichkeiten. Die Behörde könne viel differenzierter auf die betroffenen Personen eingehen und entsprechende Massnahmen treffen. Dies sagt der Chef der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich, Michael Allgäuer, gegenüber dem «Regionaljournal».
Neu muss die KESB auch die fürsorgerische Unterbringung überprüfen. Dies muss spätestens sechs Wochen nach der Anordnung geschehen. Das sei zwar mit sehr viel Mehrarbeit verbunden, aber eine wichtige Erneuerung. Die Rechtssituation für die Betroffenen sei massgeblich verbessert.