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Ein Baugespann vor einem bewölkten Himmel.
Legende: Bauland im Siedlungsgebiet nutzen, nicht horten: Die neue Devise im Kanton Schaffhausen. Keystone

Zürich Schaffhausen Mehr Druck auf Besitzer von Bauland

Bauland horten soll im Kanton Schaffhausen schon bald schwieriger werden. Die neuen Bestimmungen, die das Kantonsparlament beschlossen hat, können sogar zu Enteignungen führen - unter bestimmten Voraussetzungen.

Dichter bauen und Baulücken im Siedlungsgebiet schliessen: Diese Vorgaben des Bundes will der Kanton Schaffhausen mit einem neuen Raumplanungsgesetz erfüllen. Beschlossen hat das Kantonsparlament am Montag die Überbauungspflicht. Landbesitzer sollen ihr Land nicht mehr horten und zuwarten dürfen, bis es mehr Wert hat.

Wenn eine Gemeinde ein solches Grundstück als wichtig genug erachtet, soll sie dem Besitzer eine Frist von fünf bis zehn Jahren setzen, um es zu überbauen. Passiert dies nicht, so soll sogar eine Enteignung möglich sein.

«Unverhältnismässige Vorschriften»

Ein Entscheid, den FDP-Kantonsrat Christian Heydecker gar nicht goutierte. Er bezeichnet die neuen Vorschriften als unverhältnismässig: «Es gibt Mittel, die weniger schwerwiegend sind für den Grundeigentümer». Heydeckers Vorschlag: Notfalls soll keine Enteignung drohen, sondern nur eine Auszonung.

Mit seiner Idee sorgte er aber auch bei einer bürgerlichen Mehrheit für Kopfschütteln. Wenn man Baulücken schliessen wolle, könne man die doch nicht auszonen. Und FDP-Baudirektor Reto Dubach blies ins gleiche Horn: «Eine Auszonung bringt nicht mehr Bauland, sondern das Gegenteil. Daher ist das Ganze kontraproduktiv.»

Die Hürde für eine Enteignung allerdings ist ziemlich hoch. Unter anderem muss ein Grundstück für eine Gemeinde strategisch wichtig sein. Zudem muss für eine Überbauung ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen. In der Praxis dürfte es wegen dieser Hürden kaum zu Enteignungen kommen, ist die Schaffhauser Regierung überzeugt.

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