Die KESB im Kanton Zürich ist seit Anfang 2013 neu organisiert. Seither gab es immer wieder Konflikte, die Gemeinden beklagten sich, dass sie nur bezahlen müssten, aber nicht um ihre Meinung gefragt würden.
Nun haben KESB, Gemeindepräsidentenverband und die Sozialkonferenz des Kantons Zürich gemeinsam Empfehlungen erarbeitet. Sie sollen eine effiziente Zusammenarbeit zwischen KESB und Gemeinden sicherstellen und Doppelspurigkeiten vermeiden.
KESB holt Amtsbericht bei Gemeinde ein
Jede Gemeinde soll nun eine Kontaktperson bezeichnen, die KESB holt bei dieser Person bei der Eröffnung eines Verfahrens einen Amtsbericht ein. So erhält die KESB Zugang zu den für das Verfahren relevanten Informationen, die in der Gemeinde über die betroffene Person vorhanden sind.
Die Gemeinde erhält die Möglichkeit, innert drei Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Sie soll darlegen, ob aus ihrer Sicht Massnahmen notwendig sind oder ob die Unterstützung einer Person ihres Wissens nach bereits anderweitig sichergestellt ist.
Kein grosser Wurf
Für Jörg Kündig, Präsident des Gemeindepräsidentenverbandes, ist die neue Abmachung kein grosser Wurf. Aber sie verbessere die «Vertrauenssituation», wie er gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagt.
KESB vs. Gemeinden
KESB hat das Sagen
Informationsaustausch ist für beide Seiten wichtig. Sind sich Gemeinde und KESB allerdings nicht einig, dann entscheidet die KESB. Für diesen Konflikt gibt es keine Lösung. Das sei richtig so, sagt Ruedi Winet, Präsident der verschiedenen Zürcher KESB: «Man will, dass eine unabhängige Stelle entscheidet – und zwar nicht aufgrund von finanziellen Interessen.»
Die KESB entscheidet also nach wie vor, welche Massnahmen in welchen Fällen getroffen werden. Bezahlen müssen die Gemeinden. «Dieses Thema beschäftigt nach wie vor», bestätigt Jörg Kündig. «Aber die Möglichkeit sich einzubringen, hilft dabei, auch weniger teure Massnahmen zu finden. Massnahmen, hinter denen auch die Gemeinden stehen.»