Eltern sollten von Anfang an gleichgestellte Partnerschaften auch in der Betreuung von Kindern leben können, argumentierten die beiden Postulenten. Städtische Angestellte, die Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr betreuen, sollen deshalb einen Anspruch haben, ihr Pensum um 20 Prozent zu reduzieren.
Bereits heute können städtische Angestellte ihr Pensum reduzieren - aber nur, wenn es betrieblich möglich ist. Damit die Angestellten nicht der Willkür der Vorgesetzten ausgesetzt seien, brauche es eine Recht auf Reduktion, sagte die Postulentin weiter. Damit es nicht zu Kleinstpensen kommt, soll das Pensum nicht weniger als 60 Prozent betragen. Weiter soll geprüft werden, ob beziehungsweise wie es möglich ist, wieder auf den ursprünglichen Beschäftigungsgrad aufzustocken.
Praxis mit unbezahltem Urlaub greift nicht
Ebenfalls von den Grünen kam das zweite Postulat. Dabei soll das Personalrecht so ergänzt werden, dass auch längere unbezahlte Urlaube möglich sind, wenn städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungspflichten gegenüber ihren Eltern oder anderen Verwandten haben. Zunehmend würden städtische Mitarbeitende in die Lage geraten, dass Angehörige betreuungsbedürftig werden, war die Begründung. Es sollte daher selbstverständlicher Bestandteil der städtischen Betriebskultur sind, dass unbezahlte Urlaube auch in solchen Fällen unkompliziert gewährt werden.
Bürgerliche Opposition
Gegen das erste Postulat waren SVP, FDP, CVP sowie Teile der GLP, gegen das zweite SVP und FDP. Gemäss FDP würden KMU mit solchen Regeln unter Druck gesetzt. Die SVP befürchtete Zusatzkosten. Das Stadtparlament überwies schliesslich die beiden Postulate mit 69 Ja- zu 51 Nein-Stimmen, respektive 67 Ja- zu 39 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen der GLP. Der Stadtrat will die beiden Postulate zur Prüfung entgegennehmen, wie Finanzvorstand Daniel Leupi (Grüne) sagte. Als schwierigen Punkt bezeichnete Leupi die Garantie, nach acht Jahren das Pensum wieder aufstocken zu können.