Der Regierungsrat erschien vollzählig zur ersten Aussprache. Ein Zeichen, dass es um viel, um sehr viel Geld geht.
Bisher mussten die Gemeinden bezahlen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus familiären Gründen in einem Erziehungsheim platziert wird. Das Bundesgericht befand jedoch im Juni, dass der Kanton für diese Kosten aufkommen müsse. Nun verlangen die Gemeinden die Kosten für die letzten zehn Jahre zurück. Andernfalls drohen sie mit einer Klage. In einer Zeit, in welcher der Kanton ein grosses Sparpaket schnürt, kommt die Forderung für den Regierungsrat höchst ungelegen.
An einer ersten Aussprache trat der Regierungsrat in Vollbesetzung an. Eine Lösung wurde jedoch noch nicht gefunden, wie Jörg Kündig, der Präsident des Gemeindepräsidentenverbands sagt. «Wir haben entschieden, dass wir gemeinsam einen Weg finden wollen».
Klage immer noch möglich
Denkbar seien verschiedene Möglichkeiten. Sollte der Kanton nicht zu einer Lösung Hand bieten, mit der die Gemeinden zufrieden sind, hält Kündig jedoch seine Drohung aufrecht: «Auch der rechtliche Weg ist noch eine Option.»