Rund 130 Mal wurden im vergangenen Jahr 13- bis 15-jährige Schülerinnen und Schüler als Lockvögel losgeschickt, um in Restaurants, Kiosken, Take-Aways und in Festwirtschaften Alkohol zu kaufen. In 42 Fällen (31,6 Prozent) erhielten sie die Getränke auch. Bei 34 Tabaktestkäufen wurden den Jugendlichen zehn Mal (29,4 Prozent) Zigaretten verkauft. Dieses Resultat bezeichnet die Stadtpolizei in ihrer Mitteilung als «durchzogen» - ähnlich wie 2011.
Keine Strafe zu befürchten
Ein Strafverfahren haben die fehlbaren Patentinhaber und das Verkaufspersonal allerdings nicht zu befürchten. Wegen eines Bundesgerichtsentscheids vom Frühling 2012 dürfen Alkohol- und Tabaktestkäufe nicht in Strafverfahren verwendet werden. Das Bundesgericht beurteilte die verdeckten Ermittlungen als «nicht statthaft».
Der Kanton Zürich rief deshalb ein neues Bestrafungs-System ins Leben, das seit Herbst in Kraft ist. Als erstes müssen sich die fehlbaren Patentinhaber von der Polizei in einem zweiseitigen Brief über den Minderjährigen-Schutz belehren lassen. Verkauft ihr Lokal erneut Alkohol an unter 16-Jährige, müssen sie bei der Suchtpräventionsstelle antraben. Im äussersten Fall kann ihnen auch das Patent entzogen werden.
Umdenken bei Grossverteilern und Tankstellenshop-Betreibern
Trotz der erneut schlechten Testkauf-Bilanz 2012 ist Urs Rohr von der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich überzeugt, dass die Präventionsbemühungen fruchten: Tankstellenshops und Grossverteiler würden sich um einiges besser um Jugendschutz bemühen als in früheren Jahren, sagt Rohr gegenüber dem «Regionaljournal Zürich/Schaffhausen».