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 das Absenzenreglement der Kantonsschule Hottingen.
Legende: Rigorose Regeln, die zu nützen scheinen: das Absenzenreglement der Kantonsschule Hottingen. SRF

Zürich Schaffhausen Mit Arztzeugnis-Zwang gegen Prüfungsschwänzer

Die Kantonsschule Hottingen in Zürich geht mit rigorosen Methoden gegen Prüfungsschwänzer vor: Wer an einer Prüfung krank ist, muss ein Arztzeugnis vorlegen oder eine Prüfung mit dem Stoff eines ganzen Semesters schreiben. Andere Kantonsschulen halten wenig von diesen Regeln.

Im Abschnitt 4.2 des Reglements über Absenzen und Urlaub der Kantonsschule Hottingen steht, dass «Absenzen während Prüfungen» nur akzeptiert werden, «wenn sie innerhalb von zwei Wochen unter Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses belegt» werden. Geschieht dies nicht, müssen die Schülerinnen und Schüler «zu einer Semesterprüfung (Stoffumfang: ganzes Semester)» antreten.

Vor sieben Jahren hat die Kantonsschule diese rigorosen Regeln eingeführt. «Wenn bei jeder Prüfung zwei, drei, vier Schülerinnen und Schüler fehlen, müssen die Lehrerinnen und Lehrer unter grossem Aufwand Nachprüfungen schreiben», sagt Rektor Peter Stalder. Dem wollte die Schule einen Riegel schieben.

Arztzeugnis? Den anderen Gymnasien geht dies zu weit

Dass diese Arztzeugnisse Geld kosten, dass sie für die Eltern mit Aufwand verbunden sind, das will Peter Stalder nicht gelten lassen. «Ein Arztzeugnis erhält man für 15 Franken», sagt er. Und diejenigen Eltern, die ihn auf seine Regeln ansprechen würden, verstünden seine Erklärungen. Und sie lohnten sich: «Bei mir im Geografie-Unterricht fehlt heute kaum mehr ein Schüler», sagt Peter Stalder.

Trotz dieses Erfolgs: Den meisten anderen Kantonsschulen sind die Regeln der Kanti Hottingen zu streng. Das ergab eine Umfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». «Krank sein muss weiterhin erlaubt sein, auch an Prüfungen», sagt etwa Cornel Jacquemart, Rektor der Kantonsschule Büelrain in Winterthur und Präsident der Schulleiterkonferenz der Zürcher Gymnasien. «Wir vertrauen unseren Schülern - und ergreifen bei jenen Einzelfällen Massnahmen, von denen wir wissen, dass sie nicht fair spielen.»

Neue Regeln für den ganzen Kanton Zürich

Das kantonale Mittelschulamt nimmt keinen Einfluss auf die Reglemente. «Die disziplinarischen Massnahmen liegen im Kompetenzbereich der Schulen», teilt es auf Anfrage mit. Allerdings arbeitet der Kanton an einem neuen, strengeren Disziplinarreglement - als Grundlage für die Schulen. Bis im Januar 2013 sammelte der Kanton Reaktionen und wertet diese momentan aus. Ob und wann sie in Kraft treten, ist zur Zeit noch unklar.

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