Der Fuchs wurde im Sommer 2014 im Zürcher Oberland angefahren. Ein Passant alarmierte die Polizei, welche die zuständige Jagdpächterin aufbot, um das Tier zu töten. Diese erschoss den Fuchs jedoch nicht mit ihrem Gewehr, sondern liess ihren Hund auf das verletzte Tier los. Das Zürcher Obergericht verurteilte die Jägerin am Dienstag zu einer bedingten Geldstrafe von 40'000 Franken.
«Gnadenlos und gewaltvoll»
Für Beat Hauenstein vom Zürcher Tierschutz ist dieses Urteil zu mild. «Wir beobachten, dass die Gerichte in Tierschutzfällen generell milde Strafen aussprechen», kritisierte er gegenüber dem Regionaljournal Zürich Schaffhausen. Das müsse sich ändern. Im konkreten Fall habe die Jägerin den verletzten Fuchs «gnadenlos und gewaltvoll zu Tode bringen lassen».
Aber auch das Zürcher Jagdgesetz soll strenger werden. Hauenstein schlägt vor, dass für Jäger eine Alkoholpromillegrenze eingeführt wird. «Mit zuviel Alkohol nimmt die Risikobereitschaft zu und die Treffsicherheit bei der Schussabgabe ab», begründet Hauenstein seinen Vorschlag.
Auch Kanton erwägt strengere Regeln
Jürg Zinggeler von der Jagdverwaltung des Kantons Zürich hält nicht viel von diesem Vorschlag. Schon heute sei Alkohol bei den Jägern tabu. Mit einem anderen Vorschlag rennt der Tierschutz beim Kanton jedoch offene Türen ein. Jäger sollen künftig jedes Jahr statt nur alle zwei Jahre zum Schiesstest. Diese Verschärfung hat der Regierungsrat schon beschlossen. Sie ist jedoch durch einen Rekurs blockiert.