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Der Strafbefehl der Stadt Zürich.
Legende: Der Strafbefehl der Stadt Zürich. Twitter Ph_Zimmermann

Zürich Schaffhausen Nach der Hausgeburt kam die Busse

Die Tochter eines Zürcher Werbers kam daheim ohne Hilfe einer Hebamme zur Welt. Von der Stadt Zürich erhielten die frischgebackenen Eltern aber keine Glückwünsche, sondern einen Strafbefehl.

Der 21. April war ein ereignisreicher Tag für einen Zürcher Werber. Seine Frau brachte nämlich die gemeinsame Tochter zur Welt - daheim und ohne Hilfe einer Hebamme. Danach gingen die frischgebackenen Eltern ins Spital, wo sie alle nötigen Formulare ausfüllten.

Was die Eltern nicht wussten: sie hätten die Geburt spätestens nach drei Tagen auch noch dem Stadtzürcher Zivilstandsamt melden müssen. Diese Meldung muss durch eine Person erfolgen, die bei der Geburt persönlich anwesend war. Normalerweise übernimmt dies die Hebamme.

Rechnung der Stadt: 450 Franken

In diesem Fall gab es aber keine Hebamme und deshalb auch keine Meldung auf dem Zivilstandsamt. Mitte Mai machte das Amt die beiden telefonisch über das Versäumnis aufmerksam. Der Vater meldete das Kind schliesslich am 27. Mai an - 34 Tage zu spät.

Diese Verspätung hat nun finanzielle Folgen. Das Stadtrichteramt der Stadt Zürich schickte dem Vater laut «Tages-Anzeiger» eine Busse von 200 Franken plus 250 Franken Gebühren.

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