Die rechtliche Situation ist eindeutig. Die beiden Frauen sind via Kroatien in die Schweiz eingereist. Aufgrund des Dublin-Abkommens sollten sie deshalb wieder nach Kroatien ausgeschafft werden. Doch dazu kam es nicht. Kurz vor ihrer Ausschaffung haben beide versucht, sich das Leben zu nehmen.
Zu wenig sorgsam vorgegangen?
Die beiden Frauen waren in der psychiatrischen Klinik untergebracht. Als sie abgeholt werden sollten, waren Fachleute, aber auch Polizisten vor Ort. Genau dies kritisiert Amnesty International: «Wir waren schockiert über das Grossaufgebot der Polizei», sagt Denise Graf, die bei Amnesty Schweiz für die Flüchtlinge zuständig ist. «In einem derartigen Fall muss sehr sorgsam vorgegangen werden.» Die zuständigen Ärztinnen und Ärzte müssten etwa abklären, ob die Flüchtlinge reisefähig sind.
Alle Abklärungen getroffen
Andreas Vögeli, Departementssekretär beim Kanton Schaffhausen, wehrt sich. Der Kanton habe durchaus Abklärungen getroffen. «Weshalb diese nicht gereicht haben, um den Vorfall zu verhindern, klären wir zur Zeit ab.» Andreas Vögeli verteidigt zudem die Polizisten. «Die Polizisten wissen, wie sie sich verhalten müssen.»
Über den Gesundheitszustand der Frauen kann Andreas Vögeli keine genauen Angaben machen. Nur soviel: Sie seien ausser Lebensgefahr.