Gemeinnützige Arbeit war ursprünglich eine Vollzugsform. Inzwischen ist es eine eigenständige Sanktion für Leute, die wegen Übertretung oder Vergehen verurteilt worden sind. Der Verkehrssünder kann sich in der Spitalküche nützlich machen, die verurteilte Kifferin beim technischen Dienst im Altersheim.
Gemeinnützige Arbeit ist sinnvoller, als Strafe absitzen
Wer zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden ist, muss pro Woche mindestens acht Stunden abarbeiten. Das passiert oft in Randstunden oder am Wochenende. Das Maximum von 720 Stunden entspricht einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. «Gemeinnützige Arbeit ist oft sinnvoller als kurze Freiheitsstrafen», ist Peter Inglin, Abteilungsleiter beim Amt für Justizvollzug, überzeugt. «Die Leute können weiterhin arbeiten und werden nicht aus ihrem Umfeld herausgerissen.»
Keine Gewalt- und Sexualstraftäter im Altersheim
Im Kanton Zürich bieten rund 300 nicht-profitorientierte Institutionen einen oder mehrere Einsatzplätze. Die Abbruchquote ist relativ klein. Gut drei Viertel der Einsätze können wie vereinbart abgeschlossen und erledigt werden. Nur schwer vermittelbar sind Gewalt- und Sexualstraftäter. Peter Inglin: «Es gibt Ausschlusskriterien. Wer wegen Gewalt verurteilt worden ist, kommt in der Regel nicht ins Pflegeheim oder ins Gemeinschaftszentrum. Für Menschen, die nicht vermittelbar sind, gibt es spezielle Einrichtungen.»
Rundum gute Erfahrungen
Im Pflegezentrum Erlenhof in der Stadt Zürich kann gemeinnützige Arbeit in verschiedenen Bereichen geleistet werden: in der Küche, beim technischen Dienst oder auch in der Pflege. Katj Scuderi, Leiterin der mediterranen Station: «Bei uns müssen sie deutsch und italienisch sprechen und den Bewohnern und Bewohnerinnen Gesellschaft leisten.» Was die Hilfskräfte auf dem Kerbholz haben, ist offiziell kein Thema. «Mit der Zeit erzählen sie ihre Geschichte dann meistens von sich aus.» Katj Sucderi ist rundum überzeugt von der gemeinnützigen Arbeit: «Menschen bekommen eine Chance - das ist empfehlenswert.»