Einerseits sollen mit dem neuen Regelwerk die Anforderungen an das Personal gelockert werden, sagt Amtschef André Woodtli von der Jugend- und Berufsberatung Zürich. So sind neu jetzt auch das Montessori-Diplom AMI und das Diplom der Assoziation Montessori Schweiz (AMS) für die Kindergartenstufe anerkannt. Auszubildende können zudem bereits die Aufgaben ausgebildeter Betreuungspersonen wahrnehmen, sofern sie eine abgeschlossene Lehre, die Matura oder Berufserfahrung in der Betreuung von Kindern haben und mindestens 22 Jahre alt sind. Für die Krippenleitung wird nach den angepassten Richtlinien auch die Ausbildung zur Heimleiterin beziehungsweise zum Heimleiter anerkannt.
Ein blütenweisser Strafregisterauszug ist Voraussetzung
Die neuen Richtlinien sollen allerdings auch helfen, Übergriffe in Krippen zu verhindern. Auslöser dafür war ein Vorfall im März 2011 in Volketswil, als sich ein Krippenbetreuer an vier Mädchen sexuell vergangen hatte. Neu müssen deshalb alle, die in einer Krippe im Kanton Zürich arbeiten wollen, ihrer Bewerbung einen Strafregisterauszug beilegen. Ausserdem müssen Krippen ein Konzept zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Gewalt an Kindern sowie zum Umgang mit Verstössen haben.Die geänderten Richtlinien sind seit Anfang Januar in Kraft.