Anders als bei subventionierten Institutionen erhalten Künstler der freien Szene projektbezogene Beiträge, für eine Theateraufführung zum Beispiel. Je nach Sparte sind die Neuerungen unterschiedlich
So soll zum Beispiel in der Musik und in der bildenden Kunst die Förderung verstärkt werden, erklärt Nicole Kurmann von der Bereichsleitung Kultur: «Es war gar nicht bekannt, dass bildende Künstler Geld beantragen können.» In der Literatur werden Werkbeiträge eingeführt, Tanz- und Theaterproduktionen können neu auch Gelder beantragen, wenn es sich um eine Wiederaufnahme handelt.
Da die neuen Richtlinien zusammen mit den Künstlern erarbeitet wurden, seien sie gut aufgenommen worden, sagt Kurmann: «Die Rückmeldung war alles in allem positiv.» Die neuen Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2017 und sind in einer Pilotphase zwei Jahre lang gültig. Nach einer Überarbeitung sollen sie 2019 definitiv in Kraft treten.