Man habe die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur in eine Aktiengesellschaft stellten, ausführlich diskutiert, so Kommissionspräsident Claudio Schmid von der SVP. Der Grundsatz sei von der Gesundheitskommission nicht in Frage gestellt worden: «Die Mehrheit findet eine Verselbständigung gut – und folgt somit der Regierung.» Die Bedenken der Kritiker habe man aber trotzdem nicht einfach in den Wind geschlagen. Aktien des Spitals sollen erst nach fünf Jahren verkauft werden können, und das Parlament soll mehr mitreden können, zum Beispiel beim Gründungsstatut.
Die Kommissionsminderheit will die Vorlage aber an den Regierungsrat zurückweisen. Der Regierungsrat wolle die Aktien des Spitals mittelfristig verkaufen, und das sei nicht gut. Denn das Kantonsspital Winterthur sei für den nördlichen Teil des Kantons Zürich ein Grundversorger. Darum dürfe der Kanton dieses Spital nicht aus der Hand geben, begründete Kaspar Bütikofer von der Alternativen Liste die Haltung der Minderheit von SP, Grünen und AL. Wenn die Vorlage nicht markant verbessert werde, würden sie zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum ergreifen, so Büttikofer weiter.