Im vergangenen Jahr arbeiteten zehn Lehrpersonen ohne Lehrdiplom auf Kindergartenstufe. Die Hälfte davon teilte die Stelle mit einer ausgebildeten Kindergärtnerin. Was grundsätzlich gut funktioniert habe, so Marion Völger, die Chefin des Zürcher Volksschulamtes: «Die meisten Schulleitungen und Schulpflegen waren zufrieden. Einige wollten die Leute gar weiterbeschäftigen.»
Das erlaubt das Volksschulamt für das neue Schuljahr 2016/17 jedoch nicht mehr. Angestellt werden darf nur noch, wer ein Diplom besitzt oder seine Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule angetreten hat.
Kinderwelle schwappt in Primarschule
Diese Einschränkung kann sich das Volksschulamt für das neue Schuljahr erlauben, weil sich die Lage bei der Stellenbesetzung auf der Kindergartenstufe vorübergehend entspanne, so Marion Völger: «In den letzten beiden Jahren wurden auf der Kindergartenstufe übergrosse Jahrgänge eingeschult.» Grund dafür war der neue Stichtag für die Einschulung.
Diese «übergrossen Jahrgänge» wechseln auf das Schuljahr 2016/17 in die Primarschule. Dies schafft in den Zürcher Kindergärten wieder etwas mehr Platz. Zurzeit sind noch 31 Stellen in Kindergärten unbesetzt. Im letzten Jahr waren es zum gleichen Zeitpunkt fast doppelt so viele.
Für diese Stellen werde man bis Ende August noch Lehrpersonen finden, ist Marion Völger überzeugt. Und zwar solche mit einem Lehrdiplom.
Berufsverband zufrieden - hält aber an Lohnforderung fest
Der Verband Kindergarten Zürich (VKZ) ist froh, dass nur noch ausgebildete Kindergärtnerinnen und Kindergärtner angestellt werden. Brigitte Fleuti, Präsidentin des VKZ, sagt gegenüber dem Regionaljournal: «Jedes Kind hat das Recht, von einer professionellen Lehrperson betreut zu werden. Und auch die Eltern wollen, dass ihre Kinder entsprechend gefördert werden.»
Das Volksschulamt habe den richtigen Weg eingeschlagen, so Brigitte Fleuti. Langfristig brauche es aber eine Lohnerhöhung für die Zürcher Kindergärtnerinnen, um genügend Lehrpersonen zu finden. Dies fordert der VKZ schon länger. Eine entsprechenede Lohnklage liegt zurzeit beim Verwaltungsgericht.