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Zürich Schaffhausen Obergericht bestätigt Urteil gegen Doppelmörder von Pfäffikon

Das Zürcher Obergericht verurteilte den sechsfachen Familienvater wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Strafe. Damit bestätigte es das Urteil der Vorinstanz. Der Mann hatte im Sommer 2011 in Pfäffikon (ZH) auf offener Strasse seine Ehefrau und danach die Chefin des Sozialamtes erschossen.

Der Fall hat grosses Leid und Bestürzung ausgelöst: Am 15. August 2011 erschoss der Angeklagte in Pfäffikon (ZH) zuerst seine Ehefrau, danach die Leiterin des Sozialamtes. Das Bezirksgericht Pfäffikon verurteilte den 60-jährigen Familienvater im April 2013 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Es wertete beide Taten als Mord. Im Berufungsprozess hat der Mann nun eine mildere Strafe erwirken wollen. Doch das Obergericht hat das Urteil gegen den Doppelmörder vollumfänglich bestätigt.

Keine derart hohe Strafe verdient

Bei der Befragung vor Obergericht sagte der Täter, dass er einen grossen Fehler gemacht habe und eine Strafe verdiene - aber nicht eine derart hohe, wie sie das Bezirksgericht angeordnet habe.

Er bestritt zudem zahlreiche Aussagen aus früheren Einvernahmen. Dass er beispielsweise früher schon Tötungsabsichten hegte und die beiden Frauen hasste, davon wollte er vor Obergericht nichts mehr wissen. Was die Tat betrifft, sprach sein Anwalt von einem totalen Kontrollverlust. Sein Mandant sei nicht mehr Herr über sich selber gewesen. Man könne darum nicht von Mord sprechen.

Die Vorgeschichte

Besonders gefühl- und skrupellos

Vom psychiatrischen Gutachter war der Mann als herrschsüchtiger Patriarch beschrieben worden, der seine Frau und die sechs Kinder mit Drohungen und Gewalt in Schach zu halten versuchte. Die Situation eskalierte, als die Frau die Scheidung wollte. Und die Sozialamtsleiterin habe er getötet, weil sie ihm seiner Ansicht nach zu wenig Geld zugesprochen hatte.

Der Richter beschrieb bei der Urteilsverkündung die Tat als Exekution aus niederträchtigen Motiven und deshalb als besonders gefühllos und skrupellos. Der Staatsanwalt hat sich somit mit seinen Anträgen auf der ganzen Linie durchgesetzt. Ob der Verteidiger den Fall ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen.

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