An den Händen und Füssen gefesselt – auf eigenen Wunsch, die Fesseln seien eine Beruhigung für sie – trat die 43-jährige, kurzgeschorene, kleine und kräftige Frau vor das Bezirksgericht. Seit über 15 Jahren sitzt sie in einer Einzelzelle, im Hochsicherheitstrakt der Frauen-Haftanstalt Hindelbank.
2001 war sie verurteilt worden wegen der Tötung einer 29-jährigen Frau im Zürcher Urania-Parkhaus (1991) und einer 61-jährigen Frau beim Chinagarten an der Seepromenande (1997). Dazu kommen noch zahlreiche weitere Delikte, darunter ein Tötungsversuch und rund 50 Brandstiftungen.
Unter dem jetzigen Haftregime in Hindelbank, in der Verwahrung, spielt die Therapie nur eine geringe Rolle. Ein Gespräch, einmal pro Woche, eine knappe Stunde nur und durch die Gitterstäbe hindurch. In der sogenannten «kleinen Verwahrung» besteht die Möglichkeit zu einer wesentlich intensiveren Therapie, auch zu Gruppengesprächen. Allerdings finden diese weiterhin in einem Gefängnis oder einer anderen geschlossenen Einrichtung statt. Dies sei ihr Ziel, erklärte die Frau dem Gericht. Der Hauptgrund: «Ich möchte irgendwann einmal aus dem Gefängnis raus. In einer stationären Therapie sind die Chancen dafür grösser», erklärte sie.
Die «Parkhaus-Mörderin» gab sich offen und ehrlich. Sie verhehlte auch ihre Mordfantasien nicht, die sie hin und wieder noch habe und ihr aggressives Verhalten, dass sie bisweilen an den Tag lege. Sie betonte aber, sie habe das im Griff und könne damit umgehen.
Umstrittene Therapie-Fortschritte
Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser ist anderer Meinung: Er sehe zwar gewisse therapeutische Fortschritte. Diese reichten aber nicht aus für eine sogenannte «kleine Verwahrung», die Rückfallgefahr sei nach wie vor zu gross. Das zeigten auch die Mordfantasien und aggressiven Ausbrüche. Bürgisser plädierte deshalb für eine Fortsetzung der Verwahrung. Der Verteidiger der Frau sprach von grossen therapeutischen Fortschritten, ja gar von einem «Quantensprung». Und dies unter den aktuellen rigorosen Haftbedingungen. Seine Mandantin müsse aus diesen «menschenunwürdigen Bedingungen» in eine «kleine Verwahrung» überführt werden.
Der Entscheid liegt nun beim Bezirksgericht Zürich. Dieses will das Urteilsdispositiv in der kommenden Woche schriftlich bekanntgeben.