Ein Türsteher darf nicht vorbestraft sein. Er muss eine Grundausbildung haben und regelmässig Weiterbildungen besuchen. Und er muss Schweizer sein oder aus einem EU oder EFTA-Land stammen. So lauten die Regeln des Zürcher Kantonsparlaments für die Türsteher. Die Überprüfung der Sicherheitsleute soll den Firmen überlassen werden. Der Kanton kontrolliert die Sicherheitsunternehmen.
Von einem schweizweiten Konkordat wollte der Kantonsrat nichts wissen. Nur SP und AL wollten über die Vorlage diskutieren, der Rat lehnte dies aber mit 131 zu 39 Stimmen ab. Die Mehrheit argumentierte, dass bereits viele andere Kantone sich gegen das Konkordat entschieden hätten, so etwa auch Bern.
Die Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt.