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Zürich Schaffhausen Profiräuber muss ins Gefängnis

Ein 51-jähriger Mann wurde verurteilt, weil er einen Überfall auf einen Geldkurier im Mai 2010 mitgeplant haben soll. Ausschlaggebend fürs Urteil waren abgehörte Gespräche.

Der Angeklagte muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis - dies hat das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch entschieden. Es sprach den Mann wegen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu einem Raub schuldig.

Der 51-Jährige hatte gemäss der Anklage zusammen mit einem der berüchtigten Fraumünster-Posträuber sowie einem Komplizen geplant, einen Geldkurier der UBS in Zürich zu überfallen.

Vor Gericht allerdings bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Er habe nie vorgehabt, bei dem Überfall mitzumachen, selbst wenn mehrere hunderttausend Franken in Aussicht standen.

Ergebnis einer Abhöraktion

Die Polizei war den Männern auf die Schliche gekommen, weil sie den Angeklagten im Zusammenhang mit einem anderen Delikt abgehört hatte. Dabei belauschten die Beamten auch das Gespräch mit dem Fraumünster-Posträuber, als die beiden Männer über den geplanten Überfall sprachen.

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