Zürcher Prostituierte haben sich in einem Appell an den Zürcher Stadtrat gerichtet. In den vergangenen Monaten hätten sich ihre Arbeitsbedingungen stark verschlechtert, schreiben sie. Grund dafür seien die Massnahmen, welche die Stadt eigentlich zum Schutz der Sexarbeiterinnen ergriffen hat, nämlich die neue Prostitutions-Gewerbeverordnung. Seither ist die Strassenprostitution in Zürich nur noch auf dem neuen Strichplatz in Altstetten, in der Brunau und an der Zähringerstrasse erlaubt.
Freier und Prostituierte, die am bisherigen Strassenstrich - dem Sihlquai - oder im Kreis 4 erwischt werden, erhalten eine Busse. Um dies sicherzustellen, habe die Polizeirepression ein unerträgliches Ausmass angenommen, heisst es im Appell. Die Prostituierten würden auch gebüsst, wenn sie privat unterwegs seien. Frauenberatungsstellen sprechen von einer eigentlichen «Jagd» auf Frauen.
Mehr «schlechte» Freier
Die erhöhte Repression habe zudem bewirkt, dass weniger Freier im Kreis 4 unterwegs seien. Abgeschreckt werden offenbar aber vor allem die «anständigen», während die «schlechten» vermehrt anzutreffen seien. Diese Freier würden keinen Respekt zeigen, extreme Praktiken ohne Gummi verlangen und sich weigern zu zahlen.
Auch die neu eingeführten Betriebsbewilligungen für Salons machen den Frauen zu schaffen. Die Auflagen der Stadt seien so hoch, dass sie kaum zu erfüllen seien und viele Salons schliessen müssten. Die Prostituierten fordern deshalb, dass im Kreis 4 ein legaler Strassenstrich inklusive Fensterprostitution eingerichtet wird, die Polizeirepression gestoppt und das Bewilligungsverfahren für Salons vereinfacht werden. Den Appell initiiert haben die Zürcher Aidshilfe, die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, die Stadtmission und die Heilsarmee.
Stadt Zürich sieht keinen Handlungsbedarf
Bei der Stadt Zürich nimmt man den Appell zur Kenntnis. Man werde aber nichts ändern, sagte Renato Casanova, Sprecher des Polizeidepartementes auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Die heutige Ordnung entspreche gültigen Gesetzen. Es sei ein bewusster, politischer Entscheid gewesen, auf Strassenprostitution im Langstrassenquartier zu verzichten. Wer das ändern wolle, müsse über den politischen Weg das Gesetz ändern.
Den Vorwurf der Polizeirepression weist die Stadtpolizei von sich. Man habe den klaren Auftrag, Strassenprostitution überall dort, wo sie nicht erlaubt sei, zu verhindern. Wer sich ungerechtfertigt gebüsst fühle, könne beim Stadtrichteramt Rekurs einlegen.