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Vor Gericht abgeblitzt: Der 42-jährige Mann fühlte sich von der Polizei ungerecht behandlet.
Legende: Vor Gericht abgeblitzt: Der 42-jährige Mann fühlte sich von der Polizei ungerecht behandelt. SRF

Zürich Schaffhausen «Racial Profiling»: Dunkelhäutiger Mann wehrte sich vergebens

Niederlage für einen 42-jährigen, dunkelhäutigen Mann. Er muss eine Busse bezahlen, weil er sich bei einer Polizeikontrolle nicht ausweisen wollte. Er warf der Polizei «Racial Profiling» vor. Das Bezirksgericht Zürich folgte seiner Argumentation jedoch nicht. Die Busse sei gerechtfertigt.

Die Fakten sind unbestritten: An einem Donnerstagmorgen im Februar 2015 wollten Zürcher Stadtpolizisten im Hauptbahnhof einen Mann kontrollieren. Dieser zeigte sich unkooperativ – er wollte weder seinen Namen nennen noch sich ausweisen. Am Ende wurde er wegen «Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung» gebüsst.

Er sei bloss kontrolliert worden, weil er schwarz sei, sagt der 42-Jährige, der in Kenia geboren wurde und seit zehn Jahren Schweizer ist. Deshalb focht er die Busse vor dem Bezirksgericht Zürich an. Er sei es leid, ständig ins Visier der Polizei zu geraten, und dies unabhängig davon, wie er sich verhalte.

«Rassistische Handlungen werden gefördert»

Ihr Mandant habe sich nicht anders verhalten als all die anderen Pendler am HB, sagte auch dessen Verteidigerin. Den Ausschlag für die Kontrolle habe einzig die Hautfarbe gegeben. «Deshalb ist die Kontrolle als diskriminierend zu werten. Derartiges «Racial Profiling» sei gefährlich, sagte die Verteidigerin. Damit würden Vorurteile gestärkt. Es bestehe die Gefahr, dass rassistische oder diskriminierende Handlungen – etwa im Berufsleben oder auf dem Wohnungsmarkt – gefördert würden.

Der Einzelrichter bestätigte jedoch die Busse. «Wir hatten nur den Strafbefehl zu beurteilen», sagte er in seiner kurzen Urteilsbegründung. Auf institutionelle Mängel bei der Stadtpolizei und flächendeckendes «Racial Profiling», wie dies die Verteidigung vorbrachte, ging das Gericht nicht ein.

Es müssten gewichtige Gründe vorliegen, damit eine Polizeikontrolle nichtig wäre, führte der Richter aus. Im vorliegenden Fall habe der Polizist glaubhaft vorgebracht, etwas wahrgenommen zu haben, das eine Kontrolle rechtfertigte. «Das Gericht kann nicht den Schluss ziehen, dass die Hautfarbe ausschlaggebend für die Kontrolle war.» Die Verteidigerin kündigte bereits an, den Fall vor Obergericht zu bringen.

Polizei klärt Vorwürfe ab

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Der Stadtpolizei Zürich wird seit mehreren Jahren «Racial Profiling» vorgeworfen. «Wir haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema beschäftigt», sagt Polizeisprecher Marco Cortesi. Wenn nötig, würden entsprechende Massnahmen eingeleitet.

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