14 und 15 Jahre Haft: So lautet das Verdikt des Zürcher Obergerichts für die beiden Haupttäter. Das ist mehr als das Bezirksgericht Affoltern in erster Instanz gesprochen hatte, aber weniger als die 18 Jahre, welche die Staatsanwaltschaft forderte. Der dritte Täter, der nicht auf den Rentner eingeschlagen hatte, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Tod in Kauf genommen
Für das Obergericht ist klar: Die beiden Haupttäter gingen besonders brutal vor, wendeten gegen einen gebrechlichen alten Mann massive Gewalt an und nahmen dessen Tod in Kauf.
Die Tat geschah im Juli 2012 in Aeugst am Albis. Die drei jungen Männer – damals war der eine 19, die beiden anderen 21 Jahre alt – überfielen den Rentner in seinem Bauernhaus. Sie stülpten ihm einen Plastiksack über den Kopf, warfen ihn zu Boden, und zwei der Räuber schlugen auf seinen Kopf ein und traktierten ihn mit den Füssen.
Der 85-Jährige starb zehn Tage später im Spital an den Folgen der schweren Verletzungen. Gemäss Obergericht ist es erwiesen, dass der Tod die Folge des Angriffs der jungen Männer war.
Obergericht folgt Staatsanwalt – aber nicht ganz
Bereits im November 2014 fällte das Bezirksgericht Affoltern sein Urteil. Die beiden jungen Männer, die den Rentner misshandelt hatten, schickten die Richter wegen Raubes und Mordes für 13 Jahre ins Gefängnis. Den dritten Täter verurteilten sie nur wegen Raubes zu 39 Monaten Haft.
Noch im Gerichtssaal kündigte die Staatsanwaltschaft damals Berufung an. Sie hatte für alle drei Täter eine Verurteilung wegen Mordes und eine längere Haftstrafe gefordert; zwischen 18 und 18,5 Jahren. Dies begründete der Staatsanwalt damit, dass auch der dritte Täter für den Tod des Rentners mitverantwortlich sei, obwohl er diesen nicht tätlich angegriffen habe. Er habe seine Kollegen nicht wirklich abzuhalten versucht und sei deshalb ein Mittäter.
Verteidiger fordern mildere Strafen
Die Verteidiger der beiden Haupttäter forderten vor Obergericht dagegen mildere Haftstrafen und einen Aufschub zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene. Diese würde vier Jahre dauern und den Jugendlichen die Möglichkeit geben, eine Ausbildung zu absolvieren, ins Berufsleben einzutreten und rascher integriert zu werden.
Der Verteidiger des dritten Täters verneinte eine Mittäterschaft seines Mandanten. Dieser habe keine Gewalt anwenden wollen und dies auch nicht getan. Er sei deshalb nicht als Mörder zu qualifizieren. So sah es nun auch das Obergericht und erhöhte seine Strafe nur minim.
Weiterzug noch offen
Staatsanwalt Markus Oertle will noch offen lassen, ob er dieses Urteil – oder auch eines der beiden anderen – weiterzieht. Er sei grundsätzlich zufrieden und froh über die klaren Worte des Obergerichts, das diese schreckliche Tat deutlich missbillige. «Mit dem Urteil gegen den dritten Täter bin ich weniger zufrieden. Das muss ich aber noch genauer anschauen.»
Auch die Verteidiger haben noch nicht entschieden, ob sie ans Bundesgericht gelangen wollen. Am ehesten käme wohl der am höchsten bestrafte Täter in Frage. Er hat den Mordvorwurf nicht akzeptiert und eine deutlich mildere Strafe gefordert.